Der Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr zwischen den Betrieben und der Malerkasse besteht aus den Zahlungsströmen „Beitrag“ und „Erstattung“:

Für die Beitragszahlung und die Erstattungsleistung sind zwei Wege vorgesehen, die nachfolgend erklärt werden.


Einseitiges Lastschriftverfahren

Beim einseitigen Lastschriftverfahren wird der Malerkasse gestattet, Abbuchungen vom Konto sowie Überweisungen auf das Konto des Betriebes vorzunehmen.

Voraussetzung und Ablauf

Beitrag

Der Betrieb kann zur Vereinfachung der Beitragszahlung der Malerkasse ein Basislastschriftmandat zum Einzug der Beiträge mittels Lastschrift erteilen.

Im Lastschriftverkehr müssen die Betriebe lediglich die „Meldung“ fristgemäß der Malerkasse einreichen bzw. elektronisch übermitteln. Der aufgrund der Bruttolohnsumme ermittelte Beitrag wird von der Malerkasse abgebucht.

Erstattung

Zur Anforderung einer Erstattung sendet der Arbeitgeber die Zusammenstellung auf dem Postweg an die Malerkasse bzw. er nimmt die elektronischen Übermittlungsmöglichkeiten wahr.

Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit geprüft. Die Gesamtsumme aus Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld überweist die Malerkasse auf das vom Betrieb genannte Konto.

Zum Antrag für das einseitige Lastschriftverfahren.

Gut zu wissen:

  • Das Risiko von häufigen Fehlerquellen, wie zum Beispiel falschen Überweisungshöhen bei den Beiträgen, wird gesenkt.
  • Es entstehen keine Differenzen auf dem Beitragskonto.
  • Sie haben geringere Wartezeiten.
  • Die Malerkasse übernimmt den gesamten Zahlungsverkehr für Sie.

Überweisungsverfahren

Bei diesem Verfahren werden sowohl die Beiträge der Arbeitgeber als auch die Urlaubsgelderstattungen der Malerkasse per Überweisung gezahlt.

Voraussetzung und Ablauf

Beitrag

Erfolgt die monatliche Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung per Beleg, so stellt die Malerkasse den Betrieben mit dem Meldeformular einen Überweisungsträger zur Verfügung. Alle notwendigen Daten sind hier bereits eingedruckt. Lediglich der Betrag ist zu ergänzen.

Erfolgt die monatliche Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung elektronisch, entfällt die Zusendung von Überweisungsträgern. Es genügt die Angabe der 7-stelligen Betriebskontonummer und die Angabe des Meldemonats und des Jahres (MM/JJ) im Verwendungszweck. Beispiel: 123456/7 Meldemonat 01/18

Für die Überweisung von Beiträgen:

Commerzbank Wiesbaden
BIC:    COBADEFFXXX
IBAN: DE28 5104 0038 0718 4450 02

Erstattung

Um die Erstattung zu erhalten, sendet der Arbeitgeber die Zusammenstellung (siehe Kapitel 7) per Post an die Malerkasse bzw. er nimmt die elektronischen Übermittlungsmöglichkeiten wahr.

Die Unterlagen werden seitens der Malerkasse nach Erhalt auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit gepüft. Die Gesamtsumme aus Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld überweist die Malerkasse auf das vom Betrieb genannte Konto.

Zum Antrag für das Überweisungsverfahren.

Hinweise:

  • Zur Vermeidung von Verzögerungen in der Bearbeitung und von Fehlbuchungen wird gebeten, von Scheckzahlungen Abstand zu nehmen.
  • Bei der elektronischen Übermittlung darf nur der Betrag für den jeweiligen Abrechnungsmonat ohne Berücksichtigung von Korrekturen eingezogen werden. Der Einzugsbetrag muss mit dem elektronisch gemeldeten Betrag übereinstimmen. Die Korrekturbeträge sind separat einzuziehen.
  • Gemäß § 5 Nr. 4 VTV sind eine Aufrechnung von offenen Beiträgen mit Erstattungsforderungen und ein Bestimmungsrecht nach § 366 BGB für den Arbeitgeber ausgeschlossen.