Maler-Lackierer-Rente: Die Lösung für die Branche

Die Maler-Lackierer-Rente ist nicht vergleichbar mit einer privaten Lebensversicherung. So ist z.B. eine generelle Kapitalauszahlung zu jedem beliebigem Zeitpunkt nicht möglich. Bei Rentenantritt muss vor einer Kapitalauszahlung zunächst eine Wartezeit beachtet werden. Grund dafür ist, dass Versicherungen, die zur betrieblichen Altersversorgung zählen, das wegfallende Erwerbseinkommen bei Renteneintritt mit ersetzen sollen.

Auch sind Beleihung, Abtretung oder ein Rückkauf nicht möglich. Leistung wird bei Eintritt eines Versorgungsfalles – je nach Tarif – fällig.

Dafür fördert der Gesetzgeber diese Form der Altersvorsoge durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (bis max. 8 % Steuerfreiheit und 4 % Sozialversicherungsfreiheit pro Jahr der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung).

In der Ansparphase steuerfrei. Versteuert wird später die Rente und das ist günstiger!


Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ergänzt die gesetzliche Rente für mehr Sicherheit im Alter!

Der Gesetzgeber hat im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung festgeschrieben („Entgeltumwandlung“). Diese 2. Säule des Rentensystems wird staatlich gefördert!

Die Maler-Lackierer-Rente ist arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanziert und bietet dem Arbeitnehmer viel Flexibilität während der Ansparphase.

Die Vorteile der Maler-Lackierer-Rente auf einen Blick

Attraktive Rentenhöhe durch:

  • garantierten Zinssatz 0,25 %
  • tariflich vereinbarte Zuzahlung vom Arbeitgeber von 12 % (Lesen Sie hier mehr zum Arbeitgeberzuschuss)
  • tariflich vereinbarte Zuzahlung der Malerkasse von aktuell 14,30 %** für gewerbliche Arbeitnehmer
  • keine gezillmerten Verträge, d.h. keine Abschluss- oder Provisionskosten
  • flexible Abwicklung während der Ansparphase
  • verschiedene Tarife, je nach individuellem Bedürfnis
  • Beitragsfreistellung möglich – der Vertrag „ruht“ » nahtlose Weiterführung innerhalb der Branche bei Arbeitgeberwechsel
  • Weiterführung außerhalb der Branche bei Arbeitgeberwechsel möglich

** %-Satz entspricht dem jeweils gültigen Beitragssatz zur Malerkasse

Gerne beraten wir Sie persönlich:

Hotline: 0611 / 7630 - 208
Fax: 0611 / 7630 - 493
E-Mail: info(at)malerrente.de


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