Für alle Tarife gilt:
- Altersrente bei Eintritt in die gesetzliche Altersrente
- Bei Altersrente ist eine Kapitalabfindung auf Antrag und unter Beachtung von Fristen möglich
- Keine Gesundheitsprüfung
- Tarifwechsel sind bis zwei Jahre vor dem frühestmöglichen Renteneintritt möglich
- Keine Zillmerung ( keine Abschlussgebühren / Abschlussprovisionen).
Für Hinterbliebene im Tarif Partner gilt:
Bei Tod des Arbeitnehmers zahlen wir an Ehe- bzw. Lebenspartner und waisenrentenberechtigte Kinder eine Hinterbliebenenrente
Für Erwerbsunfähigkeitsrente gilt:
Anspruch auf Leistung bei voller Erwerbsminderung.