Unsere Tarife:

Für alle Tarife gilt:

  • Altersrente bei Eintritt in die gesetzliche Altersrente
  • Bei Altersrente ist eine Kapitalabfindung auf Antrag und unter Beachtung von Fristen möglich
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Tarifwechsel sind bis zwei Jahre vor dem frühestmöglichen Renteneintritt möglich
  • Keine Zillmerung ( keine Abschlussgebühren / Abschlussprovisionen).

Für Hinterbliebene im Tarif Partner gilt:

Bei Tod des Arbeitnehmers zahlen wir an Ehe- bzw. Lebenspartner und waisenrentenberechtigte Kinder eine Hinterbliebenenrente

Für Erwerbsunfähigkeitsrente gilt:

Anspruch auf Leistung bei voller Erwerbsminderung.