Berechnung des Anspruchs

Die Leistungen der Altersrente werden im Versorgungsfall aus der Summe der Versorgungsbausteine plus eventueller Überschüsse berechnet.

Ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu zahlen, wird diese berechnet aus der Summe der bis zum Eintritt des Versorgungsfalles angesammelten Versorgungsbausteine zzgl. etwaiger Überschussanteile. Hinzu kommen weitere Versorgungsbausteine, die sich unter Berücksichtigung des in den letzten 36 Monaten tatsächlich gezahlten durchschnittlichen Beitrages ergeben würden, wenn dieser ununterbrochen bis zu Vollendung des 65. Lebensjahres weiter gezahlt würde.

Berechnungsbeispiele

monatlicher Beitrag1Altersrente mit 65 Prognose2mögliche EU-Rente3
~20,00 €~71 €~65 €
~25,00 €~89€~82€
~30,00 €~106€~98€

1Der monatliche Beitrag errechnet sich mit dem jeweils gültigen %-Satz des ZVK-Zukunft-Renten-Anteils anhand des Bruttolohnes.
Die Prognose errechnet die mögliche Altersrente nach vollendetem 65. Lebensjahr.
3 Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird mit Hilfe der sogenannten Zurechnung ermittelt.