Erwerbsunfähigkeitsrente

Ein Arbeitnehmer kann Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen, bei voller Erwerbsminderung bzw. wenn ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Erwerbsminderung von 100 % besteht.

Es müssen die tariflichen oder die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.

Solange der Arbeitnehmer Erwerbseinkommen bezieht, zahlt die zvk keine Erwerbsunfähigkeitsrente.