Leistungen

Der Arbeitnehmer hat einen tariflichen Anspruch auf folgende zusätzliche Leistungen:

In tariflichen Sonderfällen ist eine Auszahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld ohne gleichzeitige Gewährung von Freizeit durch den letzten Arbeitgeber zulässig.

Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Malerkasse Anspruch auf Auszahlung einer Entschädigung.

Ein Arbeitszeitkonto kann zur Vermeidung von witterungsbedingten Kündigungen vereinbart werden.

Bei Inanspruchnahme der Leistungen sind die Verfall- und Verjährungsfristen zu beachten.


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