Schwerbehinderung

Die Schwerbehinderteneigenschaft besteht, wenn eine amtlich anerkannte Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H. im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen vorliegt. In diesem Fall stehen dem Arbeitnehmer 5 Arbeitstage mehr als Jahresurlaubsanspruch zu. Das Urlaubsentgelt für zusätzlichen Urlaubsanspruch beträgt zusätzlich 1,90 % des Bruttolohns.

Damit die Schwerbehinderung anerkennt werden kann, benötigt die Malerkasse eine Kopie des Schwerbehindertenausweises. Dieser kann per Post, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden.

Schwerbehinderung: ganzjährig ausgewiesen
Sofern die Schwerbehinderung für ein komplettes Kalenderjahr ausgewiesen ist, wird in die Lohnnachweiskarte der Urlaubsanspruch mit dem zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Tagen eingetragen, zum Beispiel 30 + 5 Tage.

Der Prozentsatz für die Berechnung des Urlaubsentgeltanspruches wird komplett ausgewiesen, zum Beispiel 13,30 % (11,40 % + 1,90 %).

Schwerbehinderung
gilt vom

Schwerbehinderung
besteht für
Urlaubsanspruch vomAnspruchsprozentsatzUrlaubstage
01.01. - 31.12.12 Monate01.01. - 31.12.13,30 % (11,40 % + 1,90 %)35 (30 + 5)*
* Berechnungsgrundlage: 0,42 Tage pro vollen Monat in dem die Schwerbehinderung ausgewiesen ist.
Bsp. Schwerbehinderung gilt für 12 Monate = 12 x 0,42 = 5,04 ~ 5 Tage

Schwerbehinderung: nicht ganzjährig ausgewiesen
Schwerbehinderte haben nach SGB IX § 125 Anspruch auf einen Teilurlaub, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres besteht.

Besteht durch einen entsprechenden Bescheid oder Ausweis die nachgewiesene Schwerbehinderung nicht während des gesamten Kalenderjahres, hat der Schwerbehinderte Anspruch auf jeweils ein Zwölftel des Zusatzurlaubes für jeden vollen Monat, in dem die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt.

Im Kassenverfahren bedeutet dies, dass die Eintragung des Beschäftigungsverhältnisses in der Lohnnachweiskarte in Zeiträume mit/ohne Schwerbehinderteneigenschaft getrennt ist.

Sofern die Schwerbehinderung nur unterjährig gilt, d.h. nicht für ein komplettes Kalenderjahr ausgewiesen ist, wird der Anspruch gesplittet dargestellt.

Beispiele:

Schwerbehinderung gilt vom 01.01. bis 30.03.
 

Die Schwerbehinderung gilt nur für die Monate Januar und Februar, da der März 31 Tage hat und somit keine Berücksichtigung bei der Berechnung findet.
 

Berechnung: 2 x 0,42 Tage = 0,84 Tage ~ 1 Tag
 

Es wird immer kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

Hinweis:

Es werden nur volle Monate bei der Berechnung oder zusätzliche Tage berücksichtigt. Beginnt bzw. endet die befristete Schwerbehinderung nicht am ersten bzw. letzten Tag eines Monats, so wird der Monat nicht berücksichtigt.

Beispiele zur nicht ganzjährig ausgewiesenen Schwerbehinderung:

Schwerbehinderung
gilt vom
Schwerbehinderung
besteht für
Urlaubsanspruch vomUrlaubsanspruch
vom Bruttolohn
Urlaubstage
10.03. - 02.07.3 Monate01.01. - 31.03.
01.04. - 30.06.
01.07. - 31.12.
11,40 %
13,30 % (11,40 % + 1,90 %)
11,40 %
31 (30 + 1)*
 01.05. - 31.08. 4 Monate01.01. - 30.04.
01.05. - 31.08.
01.09. - 31.12.
9,50 %
11,40 % (9,50 % + 1,90 %)
9,50 %
27 (25 + 2)*
02.01. - 31.12.11 Monate01.01. - 31.01.
01.02. - 31.12.
10,60 %
12,50 % (10,60 % + 1,90 %)
33 (28 + 5)*

 

Erläuterung:

 Der Bruttolohn der Monate Mai bis August wird mit dem erhöhten Urlaubsanspruchsprozentsatz multipliziert, hier 11,40 % (9,50 % + 1,90 %).