Urlaubsgewährung und Fälligkeit

Urlaubsgewährung

Anspruch auf Urlaub kann für das jeweilige Urlaubsjahr erstmals geltend gemacht werden, wenn der Anspruch auf Urlaubsentgelt und Ausgleichsbeträge mindestens den Lohn für die Hälfte des Jahresurlaubs deckt (Halbdeckung). Grundsätzlich ist dies nach einer 6-monatigen Tätigkeit in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks der Fall.

Beispiel:

110,40 Euro aktueller durchschnittlicher Tages-Bruttoverdienst (Basis Mindestlohn Maler 13,80 Euro ab 05/2021) x 25 Tage Urlaubsanspruch in Tagen

= 2.760,00 Euro volles Urlaubsentgelt für das gesamte Jahr

2.760,00 Euro Urlaubsentgelt : 2

= 1.380,00 Euro Halbdeckung


Fälligkeit des Anspruchs auf Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld werden fällig, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub antritt.

Der Anspruch auf Abgeltung entsteht in den tariflichen Sonderfällen.

Hinweis:

Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses in einem Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks ist die Auszahlung von Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld ohne gleichzeitige Gewährung der Freizeit grundsätzlich unzulässig.