Höhe des Beitrags

Die Beiträge zur uk und zvk sind monatlich arbeitnehmerbezogen zu melden und in einer Summe zu zahlen. Die Beiträge sind durch den Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung wie folgt festgelegt:

Für gewerbliche Arbeitnehmer

Für technische und
kaufmännische Angestellte

Seit 01.01.2016

Beitrag uk: 12,30 %

Beitrag zvk: 2,00 %

Gesamtbeitrag: 14,30 %

Seit 01.01.2005

Beitrag zvk: 2,00 %

Grundlage für die Beitragsberechnung ist die ermittelte Bruttolohnsumme.