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Jährliche Renteninformation

ZVK-Zukunft-Renten

Die Versorgungsträger sind verpflichtet, die Versicherten jährlich über die Höhe ihrer Anwartschaft zu informieren (ausgehend von einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren und ohne Berücksichtigung weiterer Beitragszahlungen oder eventueller Überschussanteile). Dies erfolgt einmal im Jahr mittels einer sogenannten Renteninformation. Bei jeder Renteninformation erhält der Arbeitnehmer außerdem eine Prognoserechnung. Das ist eine Hochrechnung der Leistung auf das vollendete 65. Lebensjahr. Diese Berechnung geht davon aus, dass die Beiträge der vergangenen 12 Monate in gleicher Höhe bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres weiter gezahlt werden.

Die aktuelle Höhe Ihrer ZVK-Zukunft-Rente entnehmen Sie bitte dem Online-Portal. Dort wird der bisher erwirtschaftete Rentenanspruch ausgewiesen.

Was ist eine Renteninformation?

Die Renteninformation ist ein Kontoauszug der aktuellen Rentenanwartschaft: