Altersrente
Der Anspruch auf Altersrente besteht bei Vorlage des gesetzlichen Rentenbescheids bzw. bei Erreichen der Regelaltersgrenze gem. § 235 SGB VI.
Es müssen die tariflichen oder die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein. Auf Antrag kann der Arbeitnehmer eine vorgezogene oder aufgeschobene Altersrente erhalten.