Höhe des Beitrags
Die Beiträge zur uk und zvk sind monatlich arbeitnehmerbezogen zu melden und in einer Summe zu zahlen. Die Beiträge sind durch den Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung wie folgt festgelegt:
Für gewerbliche Arbeitnehmer | Für technische und |
---|---|
Seit 01.01.2016 Beitrag uk: 12,30 % Beitrag zvk: 2,00 % Gesamtbeitrag: 14,30 % | Seit 01.01.2005 Beitrag zvk: 2,00 % |
Grundlage für die Beitragsberechnung ist die ermittelte Bruttolohnsumme.