Wie setzt sich die Bruttolohnsumme zusammen?
Der Beitrag berechnet sich auf Basis des Bruttolohns. Bruttolohn ist
- der zu versteuernde Bruttoarbeitslohn einschließlich der Sachbezüge (lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn) bzw. für Teilzeitbeschäftigte (kurzfristige Beschäftigung und geringfügige Beschäftigung) der pauschal versteuerte Arbeitslohn und
- sofern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung durchgeführt wird, pauschal versteuerte oder steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen (Altersvorsorge), soweit sie vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung aufgebracht werden (zum Beispiel Maler-Lackierer-Rente, andere Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen, Unterstützungskassen).
Lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn
Zum Bruttolohn zählen neben dem Lohn für Arbeitsstunden:
- Lohnfortzahlung (Krankheit, Feiertage),
- Weihnachtsgeld/Jahressondervergütung,
- Vermögenswirksame Leistungen,
- Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld,
- Zuschläge und Zuschüsse (soweit nicht steuerfrei).
Nicht zum Bruttolohn zählen zum Beispiel:
- Der vom Arbeitgeber aufgebrachte Aufstockungsbetrag zur Maler-Lackierer-Rente (12 %) bzw. andere reine Arbeitgeberbeiträge für die betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage), sofern es sich nicht um Entgeltumwandlung handelt,
- pauschalbesteuerte Leistungen in besonderen Fällen (zum Beispiel Gewährung von Mahlzeiten, Bezüge aufgrund von Betriebsveranstaltungen),
- steuerfreie Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge, Auslösungen/Verpflegungsmehraufwendungen usw.
Detaillierte Übersicht, welche Leistungsarten bei der meldepflichtigen Bruttolohnsumme zu berücksichtigen sind:
Leistungsart | Bei Bruttolohnsumme zu berücksichtigen |
---|---|
Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Ja |
Beiträge zu einer Gruppen-Unfallversicherung | Ja, soweit steuerpflichtig Nein, wenn gem. § 40 b Abs. 3 EStG pauschal versteuerte Beiträge zu einer Gruppen-Unfallversicherung |
Entgeltumwandlung zur Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage) | Ja, der vom Arbeitnehmer aufgebrachte Betrag (steuerfrei bzw. pauschal versteuert - § 40b Abs. 1 und 2 bzw. § 3 Nr. 63 EStG) z.B. Beitrag zur Maler-Lackierer-Rente Nein, z. B. vom Arbeitgeber aufgebrachter Aufstockungsbetrag zur Maler-Lackierer-Rente (12 %) bzw. andere reine Arbeitgeberbeiträge für Zukunftssicherungsleistungen |
Erschwerniszulage | Ja |
Essenszuschüsse, Fahrtkostenabgeltungen, Arbeitslohn aus Anlaß von Betriebsveranstaltungen | Ja, soweit steuerpflichtig und keine pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG Nein, soweit pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG |
Erholungsbeihilfe | Ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG |
Feiertagslohn | Ja |
Jubiläumszuwendungen (AN-Jubiläum) | Ja |
Jubiläumszuwendungen (AG-Jubiläum) | Ja |
Insolvenzgeld der Arbeitsagentur | Nein |
Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur | Nein |
Kurzarbeitergeldzuschuß des Arbeitgebers | Ja |
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer | Ja, die von Betrieben mit bis zu 30 Beschäftigten an die gesetzlichen Krankenkassen zu zahlende Umlage gehört nicht in die Bruttolohnsumme, ebensowenig vermindert die Erstattungsleistung der Krankenkasse die Bruttolohnsumme. |
Lohnzahlung im Sterbefall an Erben des Arbeitnehmers | Ja, steuerpflichtiger Arbeitslohn an Hinterbliebene |
Mutterschutzgeld | Nein, soweit nicht steuerpflichtig |
Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot | Ja |
Nachtzuschlag | Ja, wenn steuerpflichtig |
Nachzahlung von Lohn (z.B. bei tariflicher Lohnerhöhung) | Ja |
Reisekosten | Ja, wenn steuerpflichtig |
Reisezeitvergütung | Ja |
Sachbezüge (z.B. PKW, Kost, Logis) | Ja |
Sonn- und Feiertagszuschlag | Ja, wenn steuerpflichtig |
Soziallohn (z.B. anläßlich Eheschließung des Arbeitnehmers, Geburt von Kindern des Arbeitnehmers) | Ja, soweit steuerpflichtig Nein, soweit steuerfrei gem. § 3 Nr. 15 EstG (bis EUR 358 bzw. 315, wenn Zahlung 3 Monate vor bis 3 Monate nach dem Ereignis erfolgt) |
Tantiemen | Ja |
Überstundenzuschlag | Ja, wenn nicht steuerfreier Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlag |
Umzugskosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlt | Ja, wenn steuerpflichtig Nein, wenn steuerfrei (beruflich bedingt) |
Unterkunftsgeld (freie oder verbilligte Unterkunft) | Ja |
Urlaubsabgeltungen | Ja |
Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld) | Ja |
Vermögenswirksame Leistungen - Arbeitgeberzuschuss | Ja |
Wegegeld | Ja, wenn steuerpflichtig |
Wegezeitentschädigung | Ja, wenn steuerpflichtig |
Weihnachtsgeld / Weihnachtsgratifikation | Ja |
Werkzeuggeld, Arbeitsgeräte | Ja, wenn steuerpflichtig Nein, wenn nicht steuerpflichtig (Anschaffung durch Arbeitnehmer - dienstlicher Gebrauch) |
Zuschuß des Arbeitgebers zum Krankengeld nach Lohnfortzahlung | Ja |
ZVK-Beitrag | Nein, ab dem 01.01.2002 sind Leistungen des Arbeitgebers an Pensionskassen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich steuerfrei (neuer § 3 Nr. 63 EStG). Diese neue Regelung geht einer Pauschalversteuerung vor. |