Erwerbsunfähigkeitsrente
Ein Arbeitnehmer kann Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen, bei voller Erwerbsminderung bzw. wenn ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Erwerbsminderung von 100 % besteht.
Es müssen die tariflichen oder die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.
Solange der Arbeitnehmer Erwerbseinkommen bezieht, zahlt die zvk keine Erwerbsunfähigkeitsrente.