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Beitragsmeldung

Der Beitragssatz beträgt aktuell 12,30 % für die Urlaubskasse und 2,00 % für die Zusatzversorgungskasse von der Bruttolohnsumme. Nach den Tarifverträgen werden alle Aufwendungen für den Urlaub in der Branche gemeinsam von allen Betrieben, ähnlich einer Risikoversicherung, getragen. 

Der Beitragssatz für den Urlaub beruht auf den durchschnittlichen Urlaubsansprüchen der Arbeitnehmer aller Betriebe. Die einzelnen Erstattungssummen sind von Betrieb zu Betrieb, je nach den Urlaubsansprüchen der Beschäftigten, verschieden hoch. Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nach dem Bundesurlaubsgesetz bei nicht durchgängiger Beschäftigung entstehen, werden damit ausgeschlossen. Die zusätzliche Altersvorsorge wird im Falle des Renteneintritts oder bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gewährt.

Meldung abgeben

Die Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung ist spätestens bis zum 15. des folgenden Monats bei der Malerkasse einzureichen und gleichzeitig ist der Betrag zu entrichten. Wird der Beitrag nicht bis spätestens zum 15. des auf die Entstehung des Beitragsanspruchs folgenden Monats gezahlt, so hat der Arbeitgeber auf den rückständigen Beitrag Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu leisten.

Für die Ermittlung und die Meldung dieses Beitrages stehen folgende Meldewege zur Auswahl:

meine malerkasse

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Elektronische Datenübermittlung

Die elektronische Datenübermittlung über das Internet bietet eine schnelle und sichere Übertragung von Daten mittels Lohnprogramm. Eine Auflistung der teilnehmenden Lohnprogrammhersteller finden Sie hier.