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Urlaub und Erstattung

Wenn der Arbeitgeber den Urlaub gewährt, kann er gegenüber der Malerkasse Erstattungsansprüche geltend machen.

Fiktives Beispiel:

Urlaubsentgelt 1.000,00 € und zusätzliches Urlaubsgeld 15 %
= 150,00 €

Bruttourlaubsgeld = 1.150,00 €
Erstattungsanspruch gegenüber der Malerkasse

 Für die Ermittlung und die Meldung der Erstattungsanforderung stehen folgende Meldewege zur Auswahl:

meine malerkasse

Meldungen erstellen, Erstattungen anfordern, Kontobewegungen einsehen und immer auf dem aktuellen Stand der Dinge sein. Das und mehr ermöglicht Ihnen das Online-Portal "meine malerkasse".

Elektronische Datenübermittlung

Die elektronische Datenübermittlung über das Internet bietet eine schnelle und sichere Übertragung von Daten mittels Lohnprogramm. Eine Auflistung der teilnehmenden Lohnprogrammhersteller finden Sie hier.