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Zahlungsverkehr

Der Betrieb entrichtet an die Malerkasse seinen Beitrag und erhält im Gegenzug die geltend gemachte Erstattungsleistung.

Für die Beitragszahlung und die Erstattungsleistung sind zwei Wege vorgesehen, das Lastschriftverfahren und das Überweisungsverfahren. Die Bankverbindung und den Zahlungsverkehr können Sie uns mit diesem Vordruck mitteilen.

Lastschrift

Beim Lastschriftverfahren wird der Malerkasse gestattet, Abbuchungen vom Konto sowie Überweisungen auf das Konto des Betriebes vorzunehmen.

Voraussetzung und Ablauf

Beitrag

Der Betrieb kann zur Vereinfachung der Beitragszahlung der Malerkasse ein Basislastschriftmandat zum Einzug der Beiträge mittels Lastschrift erteilen.

Im Lastschriftverkehr müssen die Betriebe lediglich die „Meldung“ fristgemäß der Malerkasse einreichen bzw. elektronisch übermitteln. Der aufgrund der Bruttolohnsumme ermittelte Beitrag wird von der Malerkasse abgebucht.

Erstattung

Zur Anforderung einer Erstattung sendet der Arbeitgeber die Erstattungsanforderung per elektronischem Übermittlungsweg an die Malerkasse.

Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit geprüft. Die Gesamtsumme aus Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld überweist die Malerkasse auf das vom Betrieb genannte Konto.

Überweisung

Bei diesem Verfahren werden sowohl die Beiträge der Arbeitgeber als auch die Urlaubsgelderstattungen der Malerkasse per Überweisung gezahlt.

Voraussetzung und Ablauf

Beitrag

Erfolgt die monatliche Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung per Beleg, so stellt die Malerkasse den Betrieben mit dem Meldeformular einen Überweisungsträger zur Verfügung. Alle notwendigen Daten sind hier bereits eingedruckt. Lediglich der Betrag ist zu ergänzen.

Erfolgt die monatliche Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung elektronisch, entfällt die Zusendung von Überweisungsträgern. Es genügt die Angabe der 7-stelligen Betriebskontonummer und die Angabe des Meldemonats und des Jahres (MM/JJ) im Verwendungszweck. Beispiel: 123456/7 Meldemonat 01/24

Für die Überweisung von Beiträgen:

Commerzbank Wiesbaden
BIC: COBADEFFXXX
IBAN: DE28 5104 0038 0718 4450 02

Erstattung

Um die Erstattung zu erhalten, sendet der Arbeitgeber die Erstattungsanforderung per elektronischem Übermittlungsweg an die Malerkasse.

Die Unterlagen werden seitens der Malerkasse nach Erhalt auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit geprüft. Die Gesamtsumme aus Urlaubsentgelt und zusätzlichem Urlaubsgeld überweist die Malerkasse auf das vom Betrieb genannte Konto.