Maler-Lackiererhandwerk: attraktiv - zukunftssicher

Das Maler- und Lackiererhandwerk bietet erstklassige Zukunftsperspektiven in einem spannenden, vielfältigen Berufszweig. Für das personalintensive Handwerk sind qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enorm wichtig.

Attraktive Rahmenbedingungen sind zwingend notwendig, um die besten Köpfe zu gewinnen und in den Betrieben zu halten. Das Maler- und Lackiererhandwerk ist starken saisonalen und konjunkturellen Schwankungen ausgesetzt. Daraus ergeben sich einige Besonderheiten. Branchenübergreifende Regelungen wie das Bundesurlaubsgesetz etc. sind dort zu starr. Sie wirkten sich nachteilig für Betriebe und Mitarbeiter aus. Es mussten flexiblere Lösungen her.

    Daher wurden von den Tarifvertragsparteien gemeinsame Einrichtungen geschaffen. Entscheidungen einer vorausschauenden Tarif- und Sozialpolitik, die sich bewährt haben und heute aktueller denn je sind:

    • 1971 wurde die Urlaubskasse gegründet. Durch die tariflichen Urlaubsregelungen für Maler und Lackierer wurden nachteilige Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes ausgeschaltet.
    • 1975 folgte die Gründung der Zusatzversorgungskasse. Ihre vorrangige Aufgabe ist es, eine leistungsstarke zusätzliche Altersvorsorge anzubieten. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) steht ein modernes, stabil aufgestelltes Versicherungsunternehmen bereit.

    Optimal auf das Handwerk zugeschnitten

    Die zunehmende Alterung der Gesellschaft stellt die Betriebe künftig vor neue, große Herausforderungen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung. Verstärkt wird dies durch das zunehmende Ausscheiden der Älteren Beschäftigten im Handwerk. Die Malerkasse schafft optimale Voraussetzungen um die Attraktivität der Branche zu verbessern und qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen.

    Gleichzeitig werden die Betriebe, von den Belastungen des Bundesurlaubsgesetzes befreit; beispielsweise von der Vorwegnahme des gesamten Jahresurlaubs schon zum Beginn des Urlaubsjahres. Als der Gesetzgeber das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Kraft setzte, ging er davon aus, dass Arbeitnehmer mindestens ein volles Jahr lang in ihrem Betrieb arbeiten. Darum erwirbt ein Mitarbeiter bereits nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit vollen Anspruch auf seinen Jahresurlaub. Verlässt der Mitarbeiter danach das Unternehmen, hat der Betrieb das Nachsehen.

    Doch im Maler- und Lackiererhandwerk herrschen andere Bedingungen!

    Kurze Beschäftigungsverhältnisse erfordern spezielle Regeln

    Witterungseinflüsse erschweren eine ganzjährige Beschäftigung für Maler und Lackierer. Der Rahmentarifvertrag sieht die Schlechtwetterkündigung und allgemein kürzere Kündigungsfristen vor. Die starren Regeln des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) passen für kurzzeitige Beschäftigungen nicht. Die Regelungen der Malerkasse berücksichtigen die Besonderheiten der Branche und schaffen eine faire und kalkulierbare Regelung für alle.

    • Das Malerkassen-Verfahren geht - abweichend vom Bundesurlaubsgesetz - von einem anderen Prinzip aus: Der Mitarbeiter muss sich seinen Urlaubslohn erst in Geld verdienen („ansparen“) und kann nur so viel Urlaubstage (Zeit) nehmen, wie er angespart hat. Die „Philosophie“ ist also genau umgekehrt: Es entsteht ein erarbeiteter (Urlaubslohn), dem der Zeitanspruch (Urlaubstage) folgt.
    • Zu den Leistungen der Malerkassegehört ebenfalls die Insolvenzsicherung der Arbeitszeitkonten. Erst durch diese Regelung konnten im Maler-Lackiererhandwerk Arbeitszeitkonten eingeführt werden, die über den gesetzlichen vorgegebenen Zeitraum hinausgehen. Ein unerlässliches Instrument zur Arbeitszeit-Flexibilisierung und Ausschöpfung von Auftragsspitzen. Eine Möglichkeit, von der Betriebe und Arbeitnehmer gemeinsam profitieren.

    Altersvorsorge mit der Malerkasse: Ein sicherer Baustein für ein attraktives Handwerk

    Längst ist bekannt: Die gesetzliche Rente reicht zur Sicherung im Alter nicht aus. Die betriebliche Altersvorsorge hat zur Sicherung des Lebensstandards im Alter eine wichtige Aufgabe.

    Mit den arbeitgeberfinanzierten Rentenbeihilfen, der zvk-Beihilfe und zvk-Zukunft-Rente, sowie der Maler-Lackierer-Rente, haben die Unternehmen zusätzliche Argumente zur Bindung von Fachkräften an die Branche.