Nachweise

Erfahren Sie in diesem Bereich, welche Funktionen die Lohnnachweiskarte und der Beschäftigungsnachweis haben und erhalten Sie einen Einblick zur Nutzung der Karten.


Lohnnachweiskarten

Die Lohnnachweiskarte gehört zu den Arbeitspapieren der Beschäftigten. Sie dient den gewerblichen Arbeitnehmern zum Nachweis der Beschäftigung im Maler- und Lackiererhandwerk und der dabei erworbenen und gewährten Ansprüche auf Urlaub sowie zum Nachweis für Wartezeiten der zvk.

Beschäftigungsnachweise

Der Beschäftigungsnachweis gehört zu den Arbeitspapieren der Angerstellten. Sie ist bedeutsam für den technisch/kaufmännischen Angestellten zum Nachweis der erfüllten Wartezeiten für die Zusatzversorgung.